| | Der Antragsteller ist Besitzer eines Mercedes-Benz Fahrzeuges der SL-Baureihe W 198, W 121, W 113, R/C 107, R 129 oder R 230. Für Bewerber, die ein Fahrzeug der aktuellen Baureihe R 230 besitzen, gelten spezielle Aufnahmebedingungen.
Der Wagen entspricht in seinem Erscheinungsbild und in der Technik der Mercedes-Benz-Originalausführung (markant optisch durch Tuner und Veredler veränderte Karosserieausführungen sind nicht zulässig).
Der Fahrzeugzustand ist gepflegt und makellos. Die Prüfung und das Begutachten des Fahrzeuges bleibt vorbehalten.
Die maximale Mitgliederzahl wird jährlich durch die Generalversammlung bestätigt oder neu festgelegt; ist das Limit erreicht, werden Antragsteller auf Wunsch in die Warteliste aufgenommen.
Die weiteren Bestimmungen entsprechen den Vorgaben der aktuell gültigen Statuten. Der Vorstand behält sich das Recht vor, in eigener Kompetenz über die Aufnahme oder Ablehnung von Bewerbern zu entscheiden. | |